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Offene Fonds

Eine Einrichtung die an die Öffentlichkeit Anteilscheine wie z.B. Fondsanteile ausgibt, wird als Investmentgesellschaft bezeichnet. Die aus dem Verkauf der Anteile erzielten Einnahmen werden zum Kauf eines Portfolios aus Wertpapieren (z.B. Immobilien, Aktien oder Anleihen) verwendet. Der Anteilseigner muss und kann keinen Einfluss darauf nehmen, welche Wertpapiere vom Fondsmanager gekauft und verkauft werden. Steigt der Wert des Portfolios, so kann der Inhaber der Fondsanteile mit einem steigenden Preis der Anteile rechnen, umgekehrt können die Anteile natürlich auch an Wert verlieren.

Tipp: Überprüfen Sie kritisch jede Empfehlung. Banken empfehlen Ihnen i.d.R. meistens Investmentfonds ihrer eigenen Tochtergesellschaften - dies müssen natürlich nicht notwendigerweise die besten Fonds am Markt sein. Vergleichen Sie daher das empfohlene Produkt immer auch mit alternativen Angeboten.

Ein Fonds darf nur ganz bestimmte Gebühren verlangen. Diese sind sehr transparent definiert. Hierzu zählen der Ausgabeaufschlag, die Verwaltungskosten, die Depotgebühr und in manchen Fällen eine Erfolgsbeteiligung des Managements.

Der Ausgabeaufschlag ist eine Gebühr, die dem Käufer beim Kauf von Fondsanteilen berechnet wird. Er dient im wesentlichen zur Deckung der Vertriebskosten. Er wird als Prozentsatz angegeben, bezogen auf den Rücknahmepreis der Fondsanteile bzw. den Anlagebetrag. Die Höhe des Ausgabeaufschlages hängt von der Art des Fonds, dem Anlageschwerpunkt und der Kapitalanlagegesellschaft bzw. deren Vertriebswege ab. Die Spannweite reicht von null bis ca. acht Prozent. Wer also Fondsanteile im Wert von 1000,- € erwirbt, muss bei einem Ausgabeaufschlag von fünf Prozent dafür rd. 47,60 € bezahlen. Nur die verbleibenden restlichen 952,40 € werden zugunsten des Anlegers in Fondsanteile investiert.

Zu den Kosten gehören außerdem jährliche Verwaltungs- und Managementgebühren. Diese Gebühren verursachen für Sie weitere Kosten und schmälern Ihre Rendite je nach Fonds um weitere 0,1 - 1,75% pro Jahr. Diese Managementgebühren berechnen sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds und werden aus diesem entnommen. Bei manchen Fonds wird zwar kein Ausgabeaufschlag erhoben, dafür sind jedoch die Verwaltungsgebühren oft höher. Die Verwaltungsgebühr wird jährlich erhoben und unterscheidet sich in dieser Beziehung wesentlich vom einmalig erhobenen Ausgabeaufschlag.

Beachten Sie unbedingt, dass die von einer Fondsgesellschaft veröffentlichten Performancezahlen jeweils brutto zu verstehen sind. Haben Sie z.B. einen Fonds gekauft, der im ersten Jahr eine Rendite in Höhe von sechs Prozent erwirtschaftet hat, so kann die Zahlung eines hohen Ausgabeaufschlages beim Kauf zu einer starken Verschlechterung der tatsächlichen Performance Ihrer Kapitalanlage führen. Außerdem zahlen Sie noch Depotgebühren.

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